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AGB

 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbraucher

Michael Rath, Ferdinandstr. 34, 47249 Duisburg

- im Folgenden Firma genannt -

Stand März 2011

§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen allen Lieferungen und Leistungen von Michael Rath an jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihre gewerblichen noch ihre selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§2 Vertragsschluss
Die auf dieser Internetseite im Onlineshop eingestellten Produkte und Beschreibungen stellen keine rechtlich verbindlichen Angebote dar. Es handelt sich hier lediglich um die Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Mit der Eingabe Ihrer persönlichen Daten, der Angabe welche(s) Produkt(e) Sie bestellen möchten und durch Anklicken des Buttons „Bestellung abgeben" im letzten Schritt des Bestellprozesses, geben Sie eine rechtlich verbindliche Bestellung der von Ihnen ausgesuchten Waren ab. Unmittelbar nach Eingang der Bestellung bei Michael Rath Onlineshop erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung per Email. Diese Bestellbestätigung stellt noch keine rechtsverbindliche Annahme Ihres Angebots dar. Die Annahme kommt erst mit der ausdrücklichen Bestätigung bzw. mit Lieferung der von Ihnen bestellten Waren zustande.

§3 Widerruf
Widerrufsrecht für Verbraucher:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Computerservice Rath, Ferdinandstr. 34, 47249 Duisburg, Telefonnummer: 0203/93092244; E-Mail-Adresse: pc-rath@gmx.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
- zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
- zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
- zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde


Muster-Widerrufsformular:

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Computerservice Rath, Ferdinandstr. 34, 47249 Duisburg, Telefonnummer: 0203/93092244; E-Mail-Adresse: pc-rath@gmx.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

---------------
(*) Unzutreffendes bitte streichen.

§ 4 Verkauf von Gebrauchtware
Es wird vereinbart, dass die Gewährleistungsfrist beim Verkauf gebrauchter Ware auf ein Jahr ab Warenübergabe verkürzt wird. Diese Verjährungsfristverkürzung ist unwirksam: bei Schadensersatzansprüchen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma beruhen für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Firma beruhen.

§ 5 Sonstiges
Die Vertragssprache ist deutsch. Keine Anwendungen finden die Bestimmungen des Übereinkommens der vereinten Nationen über Kaufverträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer

Michael Rath, Ferdinandstr. 34, 47249 Duisburg

- im Folgenden Firma genannt -

Stand Februar 2011

§ 1 Geltungsbereich

1.    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma gegenüber Unternehmern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Person oder Gesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts ins Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 14 BGB handelt. Diese Geschäftsbedinungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der von der Firma gelieferten Ware gelten diese Bestimmungen als angenommen.

2.    Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Firma diese schriftlich bestätigt.

3.    Die Geltung anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers oder Autraggebers ist ausgeschlossen, auch wenn die Firma deren Verwendung nicht ausdrücklich widerspricht; es gelten stets die AGB der Firma.

§ 2 Angebot- und Vertragsschluss

Die von der Firma unterbreiteten Angebote bezüglich Preise, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit sind freibleibend und unverbindlich. Alle Vereinbarungen mit der Firma und ihren Vertretern werden erst durch die schriftliche Bestätigung der Firma verbindlich. Bei Lieferung ohne schriftliche Bestätigung gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.

§ 3 Preise

Alle genannten Preise verstehen sich ausschließlich der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ab Werk bzw. Lager, falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart worden ist. Verändert sich der Preis infolge von Umständen, die die Firma nicht zu vertreten hat, ist die Firma berechtigt, den vereinbarten Preis in gleicherweise zu erhöhen.

§ 4 Zahlung

1.    Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge sofort ohne jeden Abzug zahlbar.

2.    Zahlungen sollen möglichst bargeldlos erfolgen. Barzahlungen können mit befreiender Wirkung an solche Personen geleistet werden, die von der Firma mit schriftlicher Inkassovollmacht ausgestattet sind.

3.    Wechsel und Schecks werden nur zahlunshalber angenommen. Die Höchstlaufzeit für Wechsel ist 90 Tage nach Rechnungsdatum. Diskont- und/oder Wechselspesen,
Wechselstorne und ähnliche Abgaben ab 30 Tage nach Rechnungsdatum gegen zu Lasten des Käufers bzw. Auftragnehmers. Für rechtzeitige Vorzeigung oder Beibringung eines Protestes für Wechsel und Schecks haftet die Firma nicht.

4.    Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers oder Auftraggegbers und ist der Käufer oder Autraggeber trotz entsprechende Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die ihm obliegende Leistung zu stellen, ist die Firma, soweit sie selbst noch nicht geleistet hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.    Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto der Firma endgültig verfügbar ist.

6.    Die Firma behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältestens fälligen Rechnungsposten zzgl. der darauf aufgelaufenden Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderungen.

7.    Das Zurückbehalten des Käufers oder Auftragsgebers ist ausgeschlossen. Der Käufer oder Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5 Lieferung und Gefahrenübergang

1.    Die Lieferung erfolgt ab Haan oder über Auslieferungslager. Wurde die Auslieferung durch Fahrzeuge der Firma vereinbart, so erfolgt die Lieferung ab Wagen.

2.    Soweit nicht anders vereinbart, geht die Gefahr der Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Auslieferung auf den Käuferoder Autraggeber über, sobald er die Ware in verkehrsüblicher Weise in Besitz genommen hat. Hat der Käufer oder Auftragggeber die Ware nicht unmittelbar bei Auslieferung in seinen Besitz genommen, so genügt es für den Gefahrenübergang, dass ihm in verkehrsüblicher Weise die Möglichkeit zur Besitzübernahme eingeräumt worden ist.

§ 6 Lieferzeit

1.    Die Firma ist jederzeit bemüht, so schnell wie möglich zu liefern. Feste Lieferfristen bestehen nicht.

2.    Soweit abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart worden ist, hat der Käufer oder Auftraggeber im Falle des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist von in der Regel vier Wochen zu setzen.

3.    Haben Lieferungen auf Abruf zu erfolgen, wird der Käufer oder Auftraggeber die Leistungsbestimmungen rechtzeitig so vornehmen, dass die Firma möglichst gleiche Monatsmengen aufgegeben werden kann. Wird nicht rechtzeitig abgerufen oder eingestellt, so ist die Firma nach fruchtloser Fristsetzung berechtigt, selbst einzuteilen und die Ware zu liefern oder von dem noch rückständigen Teil zurückzutreten.

4.    Die Liefer und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen -hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Anordnung usw., auch wenn sie bei Lieferanten der Firma oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat die Firma auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma, die Lieferung um die Dauer derBehinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben. Die Firma kann auch wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise von Vertrag zurücktreten, sofern das Leistungshindernis nicht nur vorrübergehend besteht.

5. Die Firma ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1.    Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäfstverbindung mit der Firma einschließlich Nebenforderung, Schadensersatzansprüche und Einlösung von Schecks und Wechseln, erfüllt hat. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen der Firma in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

2.    Die Firma ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware vom Käufer oder Auftraggeber herauszuverlangen, falls dieser mit der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber der Firma in Verzug ist. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn die Firma dies ausdrücklich schrifltich erklärt. Tritt die Firma vom Vertrag zurück, so kann sie für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der Ware eine angemessene Vergütung verlangen.

3.    Im Falle einer Verarbeitung der Vorbehaltsware wird der Käufer oder Auftraggeber für die Firma tätig, ohne jedoch irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen die Firma zu erwerben. Das Vorbehaltseigentum der Firma erstreckt sich also auch auf die Verarbeitung entstehender Erzeugnisse. Wird die Vorbehaltware zusammen mit Waren verarbeitet, die sich im Eigentum Dritter befinden oder wird die Vorbehaltsware mit Waren, die sich im Eigentum Dritter befinden vermischt oder verbunden, so erwirbt die Firma Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der im Eigentum Dritter befindlichen Waren. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung mit einer Hauptsache des Käufers oder Auftraggebers, so tritt der Käufer oder Auftraggeber schon jetzt seine Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an die Firma ab.

4.    Der Käufer oder Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für die Firma sorgfältig zu verwahren, auf eigene Kosten instandzuhalten und zu reparieren, sowie in dem von einem sorgfältigen Kaufmann zu verlangenden Rahmen auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigungen zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch in Voraus an die Firma ab.

5.    Solange der Käufer oder Auftraggeber Verbindlichkeiten gegenüber der Firma ordnungsmeäß erfüllt, ist er berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen. Dies gilt jedoch nicht wenn und soweit zwischen dem Käufer oder Auftraggeber und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zur Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstigen Belastungen ist der Käufer oder Auftraggeber nicht befugt. Beim Weiterverkauf hat der Käufer den Eigentumsübergang von der vollen Bezahlung der Ware durch seine Abnehmer abhängig zu machen.

§ 8 Schadenersatz

1.    Ersatzansprüche des Käufers - auch außervertraglicher Art - sind im Falle leichter fahrlässiger Pflichtverletzung der Firma ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist.

2.    Für mittelbare sowie für im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haftet die Firma nur, wenn ein grobes Verschulden der Firma vorliegt.3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel die Haftung bei dr Übernahme einer Garantie oder das Produkthaftungsgesetz bleiben davon unberührt.

§ 9 Mängelrügen

1.    Mängelrügen sind vom Käufer oder Auftraggeber unverzüglich, spätestens aber innerhalb von drei Tagen schriftlich zu erheben. Die Frist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Rügt der Käufer oder Auftraggeber einen Mangel nicht rechtzeitig, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Rüge unverzüglich nach dieser Entdeckung erfolgen, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehnung dieses Mangels als genehmigt.

2.    Der Käufer oder Auftraggeber hat der Firma in zumutbarer Weise Gelegenheit zu geben, die Beanstandung auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen. Der Käufer oder Auftraggeber haftet gegenüber der Firma für alle Nachteile, die durch nicht Erfüllung dieser Verpflichtung verursacht werden.

3.    Durch Verhandlung und Überbeanstandung verzichtet die Firma nicht auf den Einwand, dass die Mängelrügen nicht rechtzeitigen oder nicht in der gewohnten Form erfolgt.

§10 Rechte des Käufers oder Auftraggebers bei Mängeln

1.    Im Falle berechtigter Mängelrügen beschräntk sich der Gewährleistungsanspruch des Käufers oder Auftraggebers auf Ersatzlieferung oder Nacherfüllung durch die Firma. Ist die Ersatzlieferung oder Nacherfüllung unmöglich oder schlägt der Versuch der Ersatzlieferung oder Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer oder Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung oder Rücktrtitt verlangen.

Schadenersatzansprüche nach § 8 bleiben davon unberührt.

Ansprüche des Käufers oder Auftraggebers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

2.    Mängelansprüche verjähren im falle des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGb in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Zwingende gesetzliche Verjährungs- und Haftungsvorschriften, wie z. B. die Haftung für vorsätzliche und grobfahrlässige Handlungen, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Verletzung wesentlicher Vetragspflichten, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf bleiben unberührt.

§11 Schlussbestimmungen

1. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Haan.
3.    Die Firma wird kundenbezogenen Daten gem. Bundesdatenschutzgesetz erfassen und verarbeiten.

4.    Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, so berührt das die Wirksamkeit bzw. die übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

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